Die Aus- & Weiterbildung zum/zur DTHO-Berufsausbildungslehrer*in erfordert das Durchlaufen eines kompletten Ausbildungslehrgangs über die gesamten 3 Jahre, also sowohl dem 1. und 2. als auch dem 3. Lehrjahr.
Voraussetzung für den Beginn der DTHO Ausbildung zum/zur Berufsausbildungslehrer*in für Gesellschaftstanz ist eine abgeschlossene Tanzlehrer- und Tanzsporttrainer Ausbildung.
In diesen 3 Jahre betreut der/die angehende Ausbildungslehrer*in eine neu beginnende Ausbildungsklasse zum Gesellschaftstanzlehrer für 3 Jahre.
Er wird in den Aufbau der gesamten Ausbildung zum Tanzlehrer unterwiesen und nimmt aktiv am Unterricht teil. Ebenso besteht seine Aufgabe darin in jeden Ausbildungsjahr mehrere Lehrproben zu den verschiedenen Tänzen zu halten.
Die Ausbildung zum/zur Berufsausbildungslehrer*in ist besonders anspruchsvoll, weil hier die nächsten Generationen von Profis ausgebildet werden und für die Zukunft ein solides Fundament für ihre Zukunft brauchen.
Desweiter stehen für den/die angehende/n Ausbildungslehrer*in noch ein Pflichtseminar zum Thema Umgangsformen an; das Umgangsformen Essen.
Da von einem/einer Ausbildungslehrer*in erwartet werden kann, dass er weit mehr als nur die Gesellschaftstänze praktisch und theoretisch beherrscht, steht auch die Schulung alter Gesellschaftstänze auf dem Programm. Dies sind insbesondere die Geschichte die Tänze der Jahrhundertwende und die Inflationstänze, wie Polka, Rheinländer, Kreuzpolka, Hacke-Spitze-Polka, Polka-Marzuka, Alter Foxtrott (Ragtime Jim), Alter Tango und Charleston.